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- Diese Standards gelten für Inhalte, die von Bebos Partnern zu Bebo hochgeladen werden (einschließlich Open Media und Original-Programmierung). Sie geben zum einen einen Überblick darüber, welche Inhalte bei Bebo verboten sind, und zum anderen, welche Inhalte mit Altersbeschränkung oder Kennzeichnung zu versehen sind.
- Diese Standards sollten neben Bebos anderen Bedingungen und Richtlinien gelesen werden, einschließlich der Werbe-Richtlinien (<a href=/OpenMediaGuidelines.jsp>http://<%=browserDomain%>/OpenMediaGuidelines.jsp</a>) und der Datenschutzerklärung (<a href=/Privacy2.jsp>http://<%=browserDomain%>/Privacy2.jsp</a>), die in vollem Umfang wirksam bleiben.
- Bebo Partner, die Fragen zu diesen Standards haben, nehmen bitte Kontakt mit Bebo Mitarbeitern auf. Bebo empfiehlt seinen Partnern, VOR dem Hochladen von Inhalten, die möglicherweise aufwühlende oder kontroverse Themen behandeln, Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Inhalte diese Standards einhalten.
- IV.Partner tragen die Verantwortung dafür, sich um die Einhaltung der Standards zu kümmern. Partner bekommen die Möglichkeit, beim Hochladen von <%=contentNames%> die angemessene Altersbeschränkung und/oder Altersempfehlungen auszuwählen.
- Bebo wird sich mit Partnern, die sich nicht an die Standards halten, in Kontakt setzen. Die Nichteinhaltung dieser Standards kann zur Aufkündigung des Partnervertrags mit Bebo führen.
- Bei Bebo verboten:
- Gewalt: Jegliche Inhalte, die Gewalt enthalten oder zum Gegenstand haben und kriminelle Aktivitäten darstellen; ausführliche Anleitungen, wie Waffen benutzt werden; Verherrlichung von übermäßig gewalttätigen Straßenkämpfen, Körperverletzung oder dem Gebrauch von Waffen im echten Leben; Darstellung von Tierquälerei; Körperverletzung, Vergewaltigung oder Szenen sexueller Gewalt; Folter oder Verstümmelung von Menschen, Tieren oder Fantasiefiguren (einschließlich Animation); Gewalt gegenüber schutzlosen oder wehrlosen Menschen; Sadismus.
- Kriminalität: Inhalte, die das Begehen einer Straftat, illegale Aktivität oder öffentliche Störung fördern oder hier anstiften; die ausdrücklich dazu aufrufen, Straftaten zu begehen oder Techniken beschreiben, wie Straftaten begangen werden; die ausdrücklich Computer Hacking oder Cracking fördern oder Anleitungen hierzu liefern.
- Pornografische Inhalte: Inhalte, die nach geltendem Recht als obszön einzustufen sind; pornografische Inhalte, einschließlich der Darstellung von Geschlechtsverkehr, Darstellung von Gewalt und/oder illegalen sexuellen Inhalten sowie ausdrückliche und/oder weitgehende Nacktheit in sexuellen Inhalten.
- Drogen und Alkohol: Inhalte, die vorsätzlich minderjährige Mitglieder zum Trinken von Alkohol aufrufen; oder in denen Anleitungen gegeben werden, wie illegale Drogen genommen oder Lösungsmittel konsumiert werden, ohne dass ein pädagogischer, medizinischer, künstlerischer oder Nachrichten-Kontext der Darstellung gegeben ist.
- Volksverhetzung und Belästigung: Inhalte, die ausdrücklich zu Belästigung aufrufen oder die zu Mobbing führen; die Hass sowie Intoleranz gegenüber anderen Volksgruppen oder Religionen verherrlichen bzw. Inhalte, die Organisationen mit solchen Ansichten fördern; oder Inhalte, die ausdrücklich Terrorismus oder terroristische Aktivitäten fördern, begünstigen, verherrlichen oder billigen.
- Glücksspiele: Inhalte, die Glücksspiele bewerben, die gegen anwendbares Recht verstoßen. In den Vereinigten Staaten von Amerika umfasst dies Inhalte, die Glücksspielprodukte enhalten, bei denen der Benutzer etwas mit einem realen Wert einsetzen muss, um spielen zu können; Inhalte, die "kostenlose" Glücksspielprodukte enthalten, bei denen Preise mit Wert gewonnen werden können; Inhalte, die einen Benutzer ausdrücklich zu einem Glücksspiel mit Geldeinsatz führen, bei dem der Benutzer zahlen muss, um spielen zu können oder bei dem der Benutzer kostenlos spielen kann, aber die Chance hat, einen echten Preis zu gewinnen.
- Selbstmord; Selbstverletzung; Essstörungen: Inhalte, die Selbstmord, versuchten Selbstmord und Selbstverletzung fördern, verherrlichen oder Anleitung hierzu liefern; die Essstörungen fördern oder verherrlichen, ohne die Risiken und die Notwendigkeit einer ausgewogenen Ernährung und sportlichen Betätigung aufzuzeigen; die ungesundes Untergewicht als einen erstrebenswerten Zustand darstellen.
- Verletzung von geistigem Eigentum: Inhalte, die nach geltendem Recht gegen jegliches Urheberrecht, jegliches Patent, jegliche Marke, jegliches Betriebsgeheimnis, jegliche Rechte der Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte verstoßen.
- Altersbeschränkung erforderlich
Inhalte, die eindeutig an ein erwachsenes Publikum bzw. junge Erwachsene gerichtet sind; die eine hohe Altersbeschränkung haben würden, wenn sie ein Film oder Spiel wären; oder Inhalte, die nur sehr spät im Fernsehen ausgestrahlt werden würden.
- Ab 18
- Gewalt: - Hochgradige, häufige, grafische und realistische Darstellung körperlicher Gewalt, mit viel Blut, Verstümmelung, Verletzung oder Tod.
- Derbe Sprache: Permanente Verwendung derber, eindeutiger Sprache, insbesondere in Zusammenhang mit Sexualität.
- Sexuelle Inhalte: Inhalte, die weitgehend Nacktheit oder grafisch dargestellte Sexualität enthalten.
- Drogenkonsum: Inhalte, die den Konsum von illegalen Drogen oder den Missbrauch von Lösungsmitteln verherrlichen und die möglichen negativen Folgen von Drogenkonsum nicht thematisieren.
- Gefährliches Verhalten: Durchgehend und extrem gefährliches Verhalten, wie etwa Stunts, veranstaltete Kämpfe und extreme Sportarten, die gefährlich sein könnten, wenn man sie ohne professionelle Begleitung nachmacht.
- Ab 16
- Sexuelle Inhalte: Inhalte, die Benutzer dazu anhalten, über ihr Sexualverhalten oder Sexualleben zu sprechen.
- Altersbeschränkungen nach örtlichen Gesetzen:
- Tabak: Inhalte, die ausdrücklich den Konsum von Tabak verherrlichen.
- Alkoholmissbrauch: Inhalte, die exzessiven Alkoholmissbrauch verherrlichen und die einen eindeutigen Schwerpunkt auf exzessives Trinken haben (in denen der Alkoholkonsum bei weitem das Maß übersteigt, das für einen Erwachsenen als angemessen und verantwortungsvoll bewertet wird); Inhalte, die Alkoholkonsum simulieren.
- Ab 18
Inhalte, die möglicherweise jugendgefährdend oder aufwühlend sind; die für eine mittlere Altersbeschränkung haben würden, wenn sie ein Film oder Spiel wären; und Inhalte, die nach dem Vorabendprogramm im Fernsehen ausgestrahlt werden würden.
- "Gewalt": Darstellungen von gewaltsamen Konflikten, Körperverletzung oder Tod von Menschen oder Tieren, die realistisch und überzeugend wirken, vorausgesetzt dass der Schwerpunkt nicht auf Schmerz, Verletzung und Blut liegt. (Wenn der Inhalt Schmerz, Verletzung oder Blut zum Hauptthema hat, ist die altersbeschränkte Kategorie angemessener.)
- "Aufwühlende Szenen": Andauernde, häufige oder heftige Angst, Einschüchterung, Horror oder Psychoterror; jegliche Inhalte, die Selbstmord, versucherten Selbstmord und Selbstverletzung zum Thema haben (eine Seelsorge-Hotline muss gegeben sein); Inhalte, die Essstörungen zum Thema haben (eine Seelsorge-Hotline muss gegeben sein).
- "Derbe Sprache": - Ständige Verwendung derber Sprache.
- "Sexuelle Inhalte": Darstellungen von nichtexpliziter sexueller Aktivität; ausdrückliche Hinweise auf/Diskussionen über sexuelle Aktivität; teilweise Nacktheit.
- "Alkoholmissbrauch": Inhalte, die Alkoholmissbrauch zeigen und/oder maßvolle bis starke Trunkenkeit darstellen.
- "Drogenkonsum": Die Darstellung von oder Hinweise auf die Verwendung von illegalen Drogen oder Lösungsmitteln, vorausgesetzt, dass der Konsum nicht verherrlicht oder angeleitet wird.
- "Eindeutige Sprache": Musik oder Audio-Tracks, die von einem Plattenlabel ein sogenanntes Parental-Advisory-Label bekommen haben und/oder deren Sprache und/oder Thematik an anderer Stelle in diesem Dokument eine Altersempfehlung oder Altersbeschränkung erfordern. Anmerkung - die Altersempfehlung "eindeutige Sprache" sollte nur für Musik-/Audio-Inhalte vergeben werden. Für Musikvideos gelten die inhaltlichen Standards, wie sie an anderer Stelle in diesem Dokument dargestellt sind.
- "Gesponserte Inhalte": Inhalte, die Produktplatzierungen beinhalten oder die anderweitig von einem Werbepartner gesponsert wurden.
- "Blinkende Bilder": Inhalte, die blinke Bilder, Blitzlicht oder andere blinkende Darstellungen enthalten, die zu photosensitiver Epilepsie führen können.
- "Gefährliches Verhalten": Durchgehend und extrem gefährliches Verhalten, wie etwa Stunts, veranstaltete Kämpfe und extreme Sportarten, die gefährlich sein könnten, wenn man sie ohne professionelle Begleitung nachmacht.
- Inhalte, die von anerkannten Rating-Institutionen wie dem amerikanischen Industrieverband MPAA, der Selbstverwaltung der Software-Spielvertreiber ESRB oder dem Dachverband von Anbietern interaktiver Inhalte PEGI eingestuft wurden, sollten mindestens eine der Bewertungen in der Beschreibung enthalten.
- Clips und Trailer für Inhalte, die von einer anerkannten Rating-Institution (wie MPAA oder PEGI) bewertet wurden, sollten gemäß der Bewertung des gesamten Inhalts behandelt werden, unabhängig davon, ob der Clip oder der Trailer eine jüngere Altersempfehlung bekommen hat. Clips/Trailers sollten durch die MPAA Front-Markierung gekennzeichnet sein, das anzeigt, dass der Clip/Trailer für alle Altersgruppen geeignet ist. Jegliche Red Band Trailer müssen Altersbeschränkungen in Übereinstimmung mit den obigen inhaltlichen Standards haben.
- Live-Events, die bei Bebo veranstaltet werden, sollten folgenden Text in der Beschreibung haben "Live Webcast - Inhalt eventuell nicht für jeden geeignet".
- Das Einbinden von Hyperlinks, die zu Inhalten führen, welche unter diesen inhaltlichen Standards verboten sind, ist nicht zulässig. Wenn Inhalte hochgeladen werden sollen, die Hyperlinks enthalten, muss der direkt verlinkte Inhalt in Betrachtung gezogen werden, wenn die Festlegung einer Altersbeschränkung erforderlich ist.
- Bebo regt Bereitsteller von Inhalten an, festzulegen, wie zugänglich Inhalte für jedes Publikum sind (einschließlich Personen mit Sehschwäche, Gehörschäden, Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder motorischen Beeinträchtigungen).
- Es gibt eine begrenzte Anzahl an Ausnahmen, wo Inhalte, die anderweitig verboten oder mit Altersbeschränkung versehen wären, in bestimmten Kontexten erlaubt sind. Diese Inhalte müssen eine Altersempfehlung enthalten. Diese 'erlaubten Kontexte' sind:
- Erziehung
- Medizin
- Sport
- Nachrichten
- Bebo hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, jegliche <%=contentNames%> zu entfernen, die nach Bebos alleinigem Ermessen nicht diese Standards einhalten, ungeeignet für die Bebo Plattform sind oder auf andere Art und Weise jegliche Klausel geltenden Rechts verletzen.
- Bebo behält sich das Recht vor, diese Standards jederzeit und nach unserem alleinigen Ermessen zu ändern. Änderungen werden auf der Bebo Site kommuniziert.
- Diese Standards haben nicht zum Zweck, jegliche Drittbegünstigung zu begründen.
Effective Date and Last Revision Date
Diese Richtlinien zu Inhaltlichen Standards wurden zuletzt am 4. November 2008 aktualisiert und sind ab 4. Dezember 2008 gültig.